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FAQ's

Allgemeine Fragen

Um welche Art von Anstellung handelt es sich bei meiner Mitarbeit bei GKL?

Es handelt sich bei Ihrer Mitarbeit als PreiserheberIn nicht um eine Festanstellung oder einen Minijob. Sie sind nicht über GKL sozialversichert. Der Status der InterviewerIn/ErheberIn, der via Werkvertrag definiert wird, ermöglicht eine Tätigkeit, die keine Selbstständigkeit oder Gewerbeanmeldung voraussetzt. Sie müssen keine Selbstständigkeit angemeldet haben. Das bedeutet, dass Sie neben Ihrer beruflichen Tätigkeit, Preiserhebungsaufträge für GKL übernehmen können und Sie GKL für Ihren Auftrag keine Rechnung stellen müssen.

Sie erhalten vor jedem von Ihnen übernommenen und von GKL bestätigten Auftrag im Vorhinein die Dokumente Einzelauftragsvereinbarung, die den einzelnen, vereinbarten Auftrag definiert sowie einen Leistungsschein, der das vereinbarte Honorar dieses einen, vereinbarten Auftrags definiert. Jeder abgeschlossene Auftrag wird einzeln in Honorarform vergütet. Sie
 erhalten von GKL eine Honorar-Überweisungsbestätigung (die sog. Gutschrift) für jeden durchgeführten Auftrag. Diese Dokumente können für die Einreichung bei der Steuererklärung genutzt werden. Aus diesem Grund müssen Sie in Ihrem Profil ihre Steuernummer angeben, damit diese auf der Überweisungsbestätigung erscheint und so für die Steuereinreichung genutzt werden kann.

Kann ich diese Tätigkeit neben meinem bestehenden Arbeitsverhältnis durchführen? Muss ich meine/n ArbeitgeberIn darüber informieren?

Sie können die Tätigkeit als PreiserheberIn neben Ihrem bereits bestehenden Arbeitsverhältnis aufnehmen. Wir empfehlen dies vorher mit Ihrer ArbeitgeberIn abzusprechen um Komplikationen zu vermeiden, sind jedoch nicht verpflichtet, da es sich nicht um ein Angestelltenverhältnis handelt.

Was ist das GKL Web Portal (GKL Web App)?

Das GKL Web Portal (auch genannt die GKL Web App) ist eine webbasierte Applikation, die via Browser erreichbar ist. Sie ist nicht im Google Playstore oder Apple Appstore erhältlich, sondern ausschließlich via Browser erreichbar, bietet jedoch die gängigen Funktionen von Mobile Apps. Daher der Name Web App. Sie finden das GKL Web Portal (GKL Web App) unter diesem Link.

Im GKL Web Portal verwalten Sie Ihre personenbezogenen Angaben im Bereich Profil sowie Ihre Aufträge im Bereich Aufträge > Auftragsübersicht. In der Auftragsübersicht sehen Sie nur die von Ihnen übernommenen und von GKL bestätigten Aufträge. Dort finden Sie in der Detailansicht der Aufträge auch die Unterlagen Einzelauftragsvereinbarung und Leistungsschein, die für die Abrechnung und Vergütung von Durchgeführten Aufträgen unterschrieben sein müssen. Sie können die Dokumente direkt im GKL Web Portal mit der Unterschriftenfunktion unterzeichnen.

Im Bereich Aufträge > Auftragsanfragen sehen Sie den Status Ihrer angenommenen Aufträge. Hier können Sie checken, ob Ihre Zusagen von GKL bestätigt oder abgelehnt wurden. Die Bearbeitung der angenommenen Aufträge kann einige Werktage in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie davon ab Rückfragen zu dem Bearbeitungsstatus Ihrer angenommenen Aufträge zu stellen und schauen Sie eigenständig im Bereich Auftragsanfragen nach.

Im Bereich Aufträge > In Ihrer Nähe sehen Sie alle derzeit in Ihrer Nähe verfügbaren Auftragsangebote. Diese können Sie bei Interesse zusagen. Sollte GKL Ihre Zusage dann bestätigen, haben Sie den Auftrag verbindlich übernommen. Sind dort keine Aufträge ersichtlich, sind in Ihrer Region derzeit keine Aufträge verfügbar. Die Änderung Ihrer Region in der GKL Web App, um weitere Aufträge zu sehen, ist in Arbeit, derzeit jedoch noch nicht implementiert. Bitte sehen Sie von Fragen dazu ab. Ihnen werden Aufträge in einem Umkreis von bis zu 50km von Ihrer angegebenen Wohnanschrift angezeigt.

Welche Daten werden von mir gespeichert?

In Ihrem Profil werden folgende Daten gespeichert:
 

  • Vollständiger Name

  • Adresse

  • E-Mail Adresse

  • Telefonnummer

  • Zugang zu Großmärkten

  • Die Bankverbindung, auf die Ihr Honorar überwiesen wird

  • Ihre Steuer-ID/Steueridentifikationsnummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

  • Die Information, ob Sie Vorsteuerabzugsberechtigt sind (trifft nur zu, wenn Sie MwSt. abführen müssen)


Ihre Daten werden ausschließlich für Ihre Tätigkeit bei GKL genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Alle Daten werden unter strenger Einhaltung des Datenschutzgesetzes vertraulich behandelt und auf unseren lokalen Servern in Deutschland gespeichert. Bei Löschung Ihres Accounts durch Sie oder GKL oder bei längerer Inaktivität Ihres Accounts werden diese nach den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen automatisch gelöscht.

Wie lange dauert die Prüfung meiner eingegebenen Profildaten?

Bei einer von Ihnen vorgenommenen Änderung Ihrer Profildaten wird diese von GKL geprüft, um Fehler bei der Abrechnung von Aufträgen zu vermeiden. Diese Prüfung kann u.U. bis zu zwei Werktage dauern. Bitte sehen Sie von einer Nachfrage zum Status der Prüfung ab.

Muss ich Ihnen ein Bewerbungsschreiben zusenden?

Wir benötigen kein Bewerbungsscheiben von Ihnen.

Benötige ich einen Führerschein?

Ein Führerschein wird für eine Mitarbeit nicht vorausgesetzt.

Was passiert, wenn ich längere Zeit im Urlaub bin?

Da Sie nicht verpflichtet sind Aufträge zu übernehmen, müssen Sie eine Abwesenheit, egal aus welchem Grund, nicht melden.

Wie kann ich meinen Account löschen und die Mitarbeit kündigen?

Sie können Ihren Account im Bereich Profil > Accountverwaltung im GKL Web Portal (GKL Web App) selbstständig deaktivieren.
Ihre Daten werden nach der gesetzlich vorgegebenen Speicherfrist vollständig gelöscht. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Ich habe ein technisches Problem, wie kontaktiere ich GKL?

Bei technischen Problemen mit dem GKL Web Portal (GKL Web App) oder der Pricecatch Erhebungsapp kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular. Bitte beachten Sie, dass nur Anfragen mit vollständiger, nachvollziehbarer Beschreibung des Fehlers bearbeitet werden können. Unzureichend formulierte Anfragen können aus Zeitgründen nicht bearbeitet werden und werden ohne Beantwortung gelöscht.

Allgemine Fragen
Um welche Art von Anstellung handelt es sich bei meiner Mitarbeit bei GKL?
Kann ich diese Tätigkeit neben meinem bestehenden Arbeitsverhältnis durchführen? Muss ich meine/n ArbeitgeberIn darüber informieren?
Was ist das GKL Web Portal (GKL Web App)?
Welche Daten werden von mir gespeichert?
Wie lange dauert die Prüfung meiner eingegebenen Profildaten?
Muss ich Ihnen ein Bewerbungsschreiben zusenden?
Benötige ich einen Führerschein?
Was passiert, wenn ich längere Zeit im Urlaub bin?
Wie kann ich meinen Account löschen und die Mitarbeit kündigen?
Ich habe ein technisches Problem, wie kontaktiere ich GKL?

Preiserhebungen

Preiserhebungen

Wie sind die Arbeitszeiten der Erhebung?

Wie sind die Arbeitszeiten der Erhebung?

Sie können sich die Arbeitszeit Ihrer Erhebungsaufträge innerhalb des vorgegebenen Erhebungszeitraum selbst einteilen. Wenn Sie einen Auftrag übernommen haben, der als Erhebungstag Montag, den 15.05. angegeben hat, können Sie die Erhebung nur am Montag, dem 15.05. durchführen. Die Uhrzeit, wann Sie die Erhebung an diesem Tag durchführen, ist dabei Ihnen überlassen. Wichtig ist nur, dass die Preise an diesem Tag erhoben und am selben Tag an GKL übermittelt werden. Wenn bei der Auftragsbeschreibung vorher jedoch auch die Uhrzeit eingeschränkt wird, müssen Sie sich an die vorgegebene Uhrzeit halten. Wenn eine Erhebung z.B. laut Auftragsbeschreibung nur am Montag, dem 15.05. vor 9:00 Uhr stattfinden kann, müssen Sie die Preiserhebung am Montag, dem 15.05. vor 9:00 Uhr durchführen und die Preise bis 9:00 Uhr an GKL übermitteln. Wenn als Erhebungszeitraum Montag, der 15.05. bis Freitag, der 19.05. angegeben ist, können Sie die Tage und Uhrzeiten Ihrer Arbeitszeit zwischen Montag, dem 15.05. bis Freitag, dem 19.05. frei wählen. Bitte achten Sie in der Auftragsausschreibung immer auf den angegebenen Erhebungszeitraum und übernehmen Sie nur Aufträge, die zeitlich für Sie umsetzbar sind.

Muss ich Preiserhebungen annehmen?

Muss ich Preiserhebungen annehmen?

Nein. Sie sind zu keinem Zeitpunkt verpflichtet einen Auftrag zu übernehmen. Auch die Registrierung im GKL Web Portal und die Unterschrift des Werkvertrags für das aktuelle Kalenderjahr verpflichten Sie nicht zur Übernahme von Aufträgen.

Warum werden mir keine Preiserhebungsangebote angezeigt?

Warum werden mir keine Preiserhebungsangebote angezeigt?

Wird Ihnen im GKL Web Portal, im Bereich Aufträge > In Ihrer Nähe die Meldung "Alles weg - Derzeit sind in Ihrer Region keine Aufträge verfügbar..." angezeigt, sind derzeit keine Aufträge in Ihrer Region verfügbar. Wir können keine Auskunft darüber geben, wann wieder Aufträge verfügbar sind, bitte sehen Sie von Nachfragen dazu ab. Wir haben keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit von Aufträgen.

Finden die Preiserhebungen in meiner Nähe statt? Wie ändere ich den Ort/Umkreis, in dem mir Aufträge angezeigt werden?

Finden die Preiserhebungen in meiner Nähe statt? Wie ändere ich den Ort/Umkreis, in dem mir Aufträge angezeigt werden?

Ihnen werden im GKL Web Portal die verfügbaren Aufträge in einem Umkreis von 50km angezeigt. Sie sind nicht verpflichtet Aufträge anzunehmen. Sollten Aufträge außerhalb des für Sie erreichbaren Bereichs sichtbar sein, können Sie diese einfach nicht annehmen. Eine Änderung dieses Umkreises oder die Anzeige einer anderen Region als um Ihren angegebenen Wohnort ist derzeit noch nicht möglich, jedoch in Arbeit. Sobald die Möglichkeit besteht Aufträge an anderen Standorten zu sehen oder den Radius zu verändern, werden Sie von uns informiert.

Was ist die Pricecatch App?

Was ist die Pricecatch App?

Die Pricecatch App (Weitere Informationen hier) und das GKL Web Portal (GKL Web App) sind zwei unterschiedliche Apps. Die Pricecatch App dient nur der Erhebung von Preisdaten. Jedwede Verwaltung Ihrer Profildaten und Aufträge findet in der GKL Web App statt.

Es handelt sich bei der Pricecatch App, genau wie beim GKL Web Portal (GKL Web App) um eine Progressive Web App (eine Mischform aus Webseite und Mobile App, die über den Browser wie eine normale Webseite aufgerufen wird, jedoch die Vorteile eine Mobile App nutzt), die über den Browser erreicht und dem Startbildschirm Ihres Mobilgerätes hinzugefügt/installiert werden kann. Die Umstellung von Listenerhebungen, die via Excel-Liste durchgeführt wurden auf die Verwendung der PriceCatch App, erlaubt uns eine einfachere Zuordnung der Preise und Fotos. PriceCatch App ist nicht im Google Playstore oder Apple Appstore verfügbar. Ein Download ist trotzdem möglich, eine Anleitung dazu finden Sie auf dieser Seite.

Die PriceCatch App ist, trotz inzwischen längerer Nutzung, noch immer im Entwicklungsprozess und läuft nicht zu 100% fehlerfrei. Auch befinden sich viele Features der App, die technisch bereits funktionieren, in der Weiterentwicklung, sodass diese zugänglicher und nutzerfreundlicher werden.

Wir bitten um Entschuldigung für mögliche Probleme und Ärgernisse im Zusammenhang mit der PriceCatch App im Rahmen dieses Entwicklungsprozesses und möchten uns für Ihre Geduld und Hilfe an dieser Stelle vielmals bedanken.

Muss ich Artikel bei der Preiserhebung kaufen?

Muss ich Artikel bei der Preiserhebung kaufen?

In der Regel müssen keine Produkte bei Preiserhebungsaufträgen gekauft werden. Sollte ein Auftrag ausnahmsweise vorsehen, dass ein Artikel gekauft werden muss, wird Ihnen der Kaufpreis zusätzlich zum Honorar der Auftrags erstattet. Dies wird jedoch vorher ausdrücklich in der Auftragsbeschreibung benannt. Der Regelfall ist, dass keine Produkte gekauft werden müssen.

Wird der Store vor der Preiserhebung informiert? Ist die Aufnahme von Preisen legal bzw. kann es im Store zu Problemen kommen?

Wird der Store vor der Preiserhebung informiert? Ist die Aufnahme von Preisen legal bzw. kann es im Store zu Problemen kommen?

Es gibt Erhebungsaufträge, die mit vorheriger Anmeldung erfolgen (genehmigte Preiserhebungen) und Aufträge, die ohne vorherige Anmeldung im Store erfolgen (verdeckte Preiserhebungen). Bei verdeckten Preiserhebungen betreten Sie den Store als reguläre/r KundIn und nehmen die Preisdaten auf. Die Aufnahme von Preisdaten ist in beiden Fällen absolut legal. Sollte die Hausleitung eines Stores Sie bitten eine Preiserhebung während eines verdeckten Auftrags einzustellen, muss dem Folge geleistet werden, da trotz der Legalität von Preiserhebungen das Hausrecht des Stores gilt. Die bereits erhobenen Daten eines abgebrochenen Auftrags werden von GKL vergütet.

Was passiert, wenn ich einen Auftrag abbreche?

Was passiert, wenn ich einen Auftrag abbreche?

Da Sie als ErheberIn eines von GKL bestätigten Auftrags fest eingeplant sind, ist ein Abbruch normalerweise keine Option. Sie haben einen Auftrag nach Ihrer Zusage und der Bestätigung durch GKL verbindlich übernommen. Sollten Sie einen Auftrag aufgrund von nachvollziehbaren Gründen abbrechen müssen, muss dies GKL unverzüglich gemeldet werden. GKL behält sich das Recht vor Ihren Account bei mehreren abgebrochenen Aufträgen zu löschen.

Honorar, Abrechnung und Überweisung

Wie hoch ist das Honorar?

Das Honorar von Erhebungsaufträgen ist abhängig vom Umfang des Auftrags. Infos zum Honorar sind in der Auftragsbeschreibung, bevor Sie den Auftrag annehmen und können auf dieser Grundlage entscheiden, ob Sie den Auftrag übernehmen möchten. Die Spanne der Honorare reicht von 5,00€ bis über 800,00€.

Werden Fahrtkosten für Erhebungsaufträge übernommen?

Generell ist es so, dass Fahrtkosten für Aufträge nur von GKL übernommen werden, wenn diese explizit in der Auftragsbeschreibung/Auftragsanfrage ausgewiesen werden. Werden Fahrtkosten in der Auftragsbeschreibung/Auftragsanfrage nicht erwähnt, ist nicht geplant diese zu übernehmen.

 

Wir ermöglichen jedoch Rundfahrten bzw. eine Routenplanung bei der Übernahme von mehreren Märkten und unterstützen Sie hierbei mit einer Kilometerpauschale. Hierfür können Sie uns bei der Auftragsannahme eine Bemerkung mit der Kilometeranzahl der Route mitschicken. Sollten Sie einen einzelnen Auftrag nur mit Übernahme der Fahrtkosten übernehmen können, können Sie diese Info ebenfalls in der Bemerkung der Auftragsannahme vermerken. Sollte die Übernahme der Fahrtkosten möglich sein, bestätigt GKL Ihre Auftragsannahme.

Wie erhalte ich das Honorar?

Das Honorar erhalten Sie als Überweisung auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Für den Erhalt des Honorars ist ein deutsches oder österreichisches Bankkonto notwendig. Überweisungen auf Bankkonten aus anderen Ländern sind nicht möglich.

 

Die Abrechnung jedes von Ihnen durchgeführten Auftrags erfolgt einzeln. Sie müssen die Aufträge nicht sammeln und müssen keine Überweisung am Ende des Monats auslösen. Für die Überweisung des Honorars müssen Ihre Bankdaten sowie ihre Steuer-ID (oder Steueridentifikationsnummer, Steuernummer oder  Umsatzsteuer - Identifikationsnummer) angegeben sein, sowie die Unterlagen des Auftrags (Einzelauftragsvereinbarung und Leistungsschein) unterzeichnet sein. Fehlt eine dieser Angaben, kann keine Abrechnung stattfinden.

Wie lange dauert es, bis ich das Geld auf dem Konto habe?

Wir bemühen uns die Abrechnungen schneller als in den laut Werkvertrag eingeräumten 4 Wochen zu bearbeiten. Jedoch kann die Bearbeitung maximal 4 Wochen dauern (ab dem Punkt, an dem die Erhebungsergebnisse bei uns eingegangen sind). 

Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstatus Ihrer Abrechnung ab, falls die Frist von 4 Wochen noch nicht überschritten wurde.

Aufträge werden nicht immer chronologisch abgerechnet, daher kann es vorkommen, dass Sie das Honorar von später abgeschlossenen Erhebungen früher erhalten, als von früher abgeschlossenen Erhebungen. Dies ist kein Indiz dafür, dass es ein Problem bei der Bearbeitung gibt. Manche Projekte benötigen mehr Zeit in der Auswertung als andere und die Freigabe zur Bezahlung erfolgt erst nach der Auswertung.

Wie funktioniert die Versteuerung des Honorars?

Sie sind selbst für die Versteuerung Ihrer Einkünfte verantwortlich. GKL kann keine verbindliche Auskunft zu Ihrem individuellen Prozess der Versteuerung geben. Allgemein gilt:

Wenn Sie hauptberuflich in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, dürfen Sie nebenbei freiberuflich oder gewerblich Einkünfte bis zu 410 Euro pro Jahr erzielen, ohne dass Steuern fällig werden (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Unter Einkünften wird dabei der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten verstanden. Wird diese Freigrenze überschritten, müssten Sie bei einer freiberuflichen Tätigkeit die Anlage S ausfüllen und bei gewerblichen Einkünften die Anlage G. Sie verpflichten sich in diesem Fall auch eine Steuererklärung abzugeben.

 

Bitte informieren Sie sich für eine rechtskräftige Beratung bei Ihrer Steuerberatung oder Ihrem Finanzamt, da wir hier bei GKL keine rechtskräftige Aussage treffen können (da uns natürlich nicht alle Details zu Ihrer steuerlichen Situation vorliegen). Dies ist nur ein genereller Hinweis.
 

Honorar, Abrechnung und Überweisung
Wie hoch ist das Honorar?
Werden Fahrtkosten für Erhebungsaufträge übernommen?
Wie erhalte ich das Honorar?
Wie lange dauert es, bis ich das Geld auf dem Konto habe?
Wie funktioniert die Versteuerung des Honorars?
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